§ 1 Allgemeines
Alle Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Lieferungsbedingungen. Diese
liegen allen Angeboten und
Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer
der gesamten Geschäftsverbindung
als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für
den Verkäufer unverbindlich,
auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Unter einem "Verbraucher" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 13 BGB jede
natürliche Person zu verstehen,
die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Ein Unternehmen ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personen- Gesellschaft,
die bei Abschluß eines Rechtsgeschäftes in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Preise - Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Lager
inklusive Transportverpackung.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher
Höhe am Tag der Rechnungsstellung
in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und
Aushändigung oder Übersendung
der Rechnung zur Zahlung fällig.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Gegen Ansprüche des
Verkäufers kann der Käufer nur
dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel
vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht
kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Verzugszinsen und
Kosten werden bei
Zielüberschreitung in Höhe von 4,5 % über den jeweiligen Diskontsatz unter Vorbehalt der
Geltendmachung anderer Rechte
in Anrechnung gebracht.
Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Käufers werden alle unsere Forderungen sofort
fällig. Vereinbarte Rabatte,
Sondervergütungen usw. werden hinfällig und der Verkäufer ist berechtigt, Leistungsvereinbarungen
ohne Frist aufzuheben,
auch wenn sie teilweise schon erfüllt sind.
Alle Preise verstehen sich freibleibend in EURO.
§ 3 Lieferung
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können,
sind schriftlich anzugeben.
Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluß.
Wird der Verkäufer aufgrund eines Umstandes, den er oder ein Erfüllungsgehilfe zu vertreten
hat, daran gehindert, die
Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferungsverzug
), haftet er nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn der Lieferverzug nicht vom Verkäufer oder seinem
Erfüllungsgehilfen zu vertreten
ist, haftet der Verkäufer nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Beruht
der Lieferverzug lediglich
auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Käufer einen pauschalierten
Verzugsschaden in
Höhe von maximal 15 % des Wertes der Lieferung geltend machen.
Höhere Gewalt und Ereignisse, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran
hindern, die Kaufsache
zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen den Verkäufer
die Lieferung oder
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Führen entsprechende
Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als Vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte
bleiben davon unberührt.
Der Käufer ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so
ist der Verkäufer berechtigt,
Ersatz des ihm hieraus entstehenden Schaden zu verlangen.
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des
Lieferumfangs seitens des Herstellers
bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter
Berücksichtigung der Interessen
des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur
Bezeichnung der Bestellung
oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen und Nummern gebraucht, können allein daraus keine
Rechte im Hinblick auf
die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfanges hergeleitet werden.
Rücksendungen können nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen werden. Ab Fabrik gelieferte
Ware, die auf Wunsch
des Kunden extra bestellt oder angefertigt wurde, kann in keinem Fall zurückgenommen werden. Bei
unverschuldeten Fehllieferungen
werden bei Rücksendung 15 % Bearbeitungskosten von der Gutschrift abgesetzt. Gutschrifterteilung
bleibt vorbehalten.
§ 4 Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit
deren Übergabe auf den
Käufer über. Für den Fall, daß der Käufer kein Verbraucher ist, geht die Gefahr bei Versendung der
Sache auf den Käufer
über, wenn die Sache an die den ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks
Versendung das Lager des
Verkäufers verlassen hat.
§ 5 Sachmangelhaftung
Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr, wenn es sich
bei dem Käufer Nicht
um einen Verbraucher handelt. Ansonsten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren. Bei
gebrauchten Waren beträgt
die Verjährungsfrist 1 Jahr, wenn es sich um einen Verbraucher handelt. Wenn es sich bei dem Käufer
nicht um einen Verbraucher
handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluß jeglicher Sachmangelhaftung.
Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Käufers sind vorrangig auf einen
Nacherfüllungsanspruch, d. h. Nachbesserungs-
oder Ersatzlieferungsanspruch, beschränkt. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, hat der Verkäufer
das Wahlrecht zur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der
Käufer Minderung
verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist Fehlgeschlagen, wenn und soweit eine
dem Verkäufer zur
Nacherfüllung gesetzte Frist Ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des
Rücktrittsrechts
bestimmen sich nach § 323 BGB.
Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer
Schadensersatzansprüche geltend macht, die
auf Arglist, Vorsatz oder grober Fährlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit seiner Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angelastet wird, ist die
Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern der
Schadensersatzanspruch auf
einer schuldhaft unterlassenen Mangelbeseitigung beruht, ist er Im Hinblick auf Ein- und
Ausbaukosten der Höhe nach
auf die entsprechenden Sätze der DAT/Schwacke-Liste begrenzt. Im Übrigen ist die
Schadensersatzhaftung ausgeschlossen;
soweit haftet der Verkäufer insbesondere nicht für den Schaden, die nicht am Lieferungsgegenstand
entstanden sind, es
sei denn, es handelt sich dabei um eine Verletzung vom Leben, Körper und/oder Gesundheit.
Im Fall der Nachbesserung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zwecke der
Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Gegenüber Nichtverbrauchern
gilt dies nur, soweit
sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache an einen anderen Ort als der Erfüllungsort
verbracht wurde.
Ansprüche auf Mangelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Im Falle
eines Mangels, der auf einer
fehlerhaften Montageanleitung beruht, besteht die Verpflichtung des Verkäufers zur Sachmangelhaftung
nur, wenn die Montage
bzw. der Einbau der verkauften Sache im Übrigen fachkundig durchgeführt wurde. Für fachkundige
Durchführung hat der
Käufer darzulegen und zu beweisen.
§ 6 Unternehmerrückgriff bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer
Wenn der Käufer die verkaufte Sache im Rahmen eines gewerblichen Betriebes an einen
Verbraucher weiterverkauft und
diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern mußte, so kann
der Käufer vom Verkäufer
seine Sachmangelhaftungsansprüche ohne Fristsetzung geltend machen.
Der Käufer kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher
zu tragen hatte, wenn
der vom Verbraucher gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Käufer vorhanden war.
Aufwendungen sind
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
Der Käufer hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs keinen Anspruch auf Schadensersatz.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die Kaufsache bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages
zustehenden Forderungen Eigentum
des Verkäufers. Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB behalten wir uns das Eigentum an allen
Liefergegenständen
bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
Der Käufer berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
verkaufen; er tritt uns jedoch
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura - Endbetrages der von ihm geschuldeten
Kaufpreisforderung ( einschließlich
Umsatzsteuer ) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen,
unabhängig davon, ob
die Liefergegenstände ohne oder nach Vereinbarung weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser
Forderungen bleibt
der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst
einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist
einer der letztgenannten
Umstände eingetreten, hat der Käufer auf verlangen des Verkäufers diesem gegenüber alle Angaben zu
machen, die zum Einzug
der abgetretenen Forderung erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie
den betreffenden Schuldnern
( Dritten ) die Abtretung mitzuteilen.
Für den Fall, daß der Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernden Forderungen um
mehr als 20 % übersteigt,
ist der Verkäufer verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit
freizugeben. Die
Auswahl der freizugebenden Sicherheit, obliegt dem Verkäufer.
§ 8 Gerichtsstand - Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Ort des Geschäftssitzes des Verkäufers.
Sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HGB; eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder
um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes des
Verkäufers.
§ 9 Schlußbestimmungen
Durch Erteilung von Aufträgen erklärt der Besteller sein Einverständnis zu vorstehenden
Bedingungen rechtsverbindlich.
Änderungen vorstehender Bedingungen sowie der Preise und Zahlungsbedingungen bleibt
vorbehalten.
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.
A-Z Autoteile-Vertriebs GmbH
An der Thronpost 10a
17489 Greifswald
Tel.: (03834) 57 08-0
Fax: (03834) 57 08-19
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